Abzahlungsdarlehen
Von Lounge78.net | Finanzen | Versicherung | Kredit | Kategorie: FinanzierungWenn Sie einmal in die Lage geraten, ein Darlehen aufnehmen zu müssen, oder für spezielle Anschaffungen aufnehmen zu wollen, sollten Sie sich vor Ihrem Entschluss umfassend informieren. Dabei werden Sie entdecken, wie viele unterschiedliche Arten von Darlehen zur Auswahl stehen. Eines davon ist das Abzahlungsdarlehen. Die Besonderheit des Abzahlungsdarlehens ist die stetig sinkende Rate. Das ergibt sich aus einer speziellen Zinsrechnung. Wie sich die Leistungsraten eines Abzahlungsdarlehens genau zusammensetzen, erfahren Sie auf den folgenden Zeilen.
Unter einem Abzahlungsdarlehen ist allgemein ein Darlehen mit linearer, also gleichmäßiger, Tilgung zu verstehen. Damit wird die Summe des Geldbetrages, den man sich geliehen hat, und zurückzahlen sollte, stetig Monat für Monat in festen, gleichbleibenden Anteilen kontinuierlich kleiner. Die zu zahlende Leistungsrate hingegen verändert sich allerdings. Der Grund dafür sind die Zinsen, die stets zu jedem Termin eine andere Größe besitzen, da sie immer nur auf den Anteil neu berechnet werden, der noch nicht abbezahlt wurde. Dadurch wird trotz gleicher Tilgung die Leistungsrate aufgrund der zu zahlenden Zinsen immer geringer.
Eine Gemeinsamkeit des Abzahlungsdarlehens zu anderen Arten des Darlehens ist die Berechnung der Tilgungsrate. Dazu wird die Summe des Geldes, das geliehen wird und zurückgezahlt werden muss, durch die Anzahl der Zahlungstermine geteilt. Diese lassen sich natürlich, je nach Wunsch von Kreditgeber und –nehmer, monatlich, vierteljährlich, oder in anderen Abschnitten vereinbaren. Ansonsten ist das Abzahlungsdarlehen, genauso wie andere Darlehensarten, ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem einem Darlehensnehmer wie üblich das Geld nur auf Zeit überlassen werden. Kann der Darlehensnehmer dieses Geld nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit an den Darlehensgeber zurückzahlen, ist der Betrag einklagbar. Darauf sollte man es nicht ankommen lassen, sondern sich an den Vertrag, der geschlossen wurde, pflichtbewusst halten.