Bausparvorfinanzierung

Der Erwerb einer Immobilie ist für die meisten Menschen ohne die Mithilfe von Banken nicht zu realisieren. In Vorgesprächen wird bereits ausgelotet, wie teuer die Immobilie sein darf bzw. wieviel Geld die Banken zu geben bereit sind. Dabei liegt das Hauptaugenmerk für eine Immobilienfinanzierung in erster Linie auf dem zur Verfügung stehenden Nettoeinkommen des Erwerbers sowie dem Eigenkapital, was der Erwerber für den Immobilienkauf einbringen kann. In der Regel erwarten die Kreditinsitute, dass wenigstens die Erwerbsnebenkosten – also Notar- und Gerichtskosten sowie Grunderwerbsteuer und bei Beteiligung eines Maklers auch die Courtage – durch das Eigenkapital gezahlt werden können. Ist das nicht möglich, gewähren die Banken auch eine Vollfinanzierung, doch ist diese meist teurer, da die Kredite durch das möglicherweise erhöhte Ausfallrisiko mit einem Zinsaufsschlag versehen werden. Um diesen zu vermeiden, sollte ein Immobilienerwerber schon sehen, dass er einen Teil zu der Finanzierung beiträgt. Zumal fast jeder Arbeitnehmer in den Genuss von vermögenswirksamen Leistungen kommt, die er neben anderen Sparprodukten auch in einen Bausparvertrag einfließen lassen kann. Selbst wenn dieser zu Beginn der Finanzierung noch nicht zuteilungsreif, d. h. zur Hälfte bespart worden ist, kann das Guthaben in die Finanzierung mit einfließen.

Die Banken gewähren dem Immobilienerwerber dann ein sogenanntes Bausparvorausdarlehen. Der Erwerber erhält von seiner Bank einen Kredit in Höhe der Bausparsumme. Mit diesem Geld wird der Bausparvertrag vorfinanziert, d. h. er fließt in Höhe der Bausparsumme voll in die Finanzierung der Immobilie ein. Der Erwerber muss für diese Bausparvorfinanzierung allerdings Zinsen zahlen, die sich in etwa in Höhe des Bauspardarlehens bewegen. Damit er die Verpflichtungen aus seinem Bausparvertrag erfüllen kann, fließen zusätzlich die vermögenswirksamen Leistungen sowie eigene Sparbeiträge in den Vertrag ein. Ist dieser dann hälftig bespart, zahlt er das in Anspruch genommene Bauspardarlehen in der gleichen Weise ab.

Der Vorteil einer Bausparvorfinanzierung liegt darin, dass ein Erwerber auch ohne viel Eigenkapital zu einem Immobilienkauf kommen kann. Als bis vor einigen Jahren noch die Eigenheimzulage gewährt wurde, waren sogenannte Eigenheimvorausdarlehen an der Tagesordnung. Heute wird eine Bausparvorfinanzierung nur noch bei Immobilien verwandt, die der reinen Kapitalanlage dienen, da der Erwerber die Zinsen für die Vorfinanzierung steuerlich absetzen kann und die Tilgung erst später erfolgt.

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Publiziert von lounge78.net am 31. August 2009 in der Rubrik Aktuell im Blickpunkt, Finanzierung, Immobilien- / Baufinanzierung

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