GSM Straf-Rechtsschutz
Die Gesellschaft für Straf- und Manager-Rechtsschutz mbH (GSM) bietet allen in das Handelsregister eingetragenen Unternehmen die Möglichkeit, eine Straf-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Versicherer ist die NRV Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG, welche ihren Sitz in Mannheim hat. Die maßgeblichen Versicherungsbedingungen sind der GSM-Wording Juni 2008 und das Versicherungsertragsgesetz (WG).
Der Versicherungsschutz der Straf-Rechtsschutzversicherung umfasst laut Aussagen der GSM grundsätzlich alle Bereiche des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles werden die Kosten übernommen, die bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen entstehen. Dies gilt zum Beispiel für einen Anwalt im Strafverteidigungsverfahren.
Wenn man den Angaben der GSM Glauben schenken darf, dann erfasst der Versicherungsschutz nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern grundsätzlich auch alle im Geschäftsbericht bzw. in der Anlage aufgeführten in- und ausländischen Tochterunternehmen. Versicherte Personen sind neben dem Unternehmer und seinen Geschäftspartnern auch gesetzliche Vertreter, Aufsichtsorgane, alle dauerhaft oder zeitweise im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer sowie die freien Mitarbeiter. Selbst Personen, die aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, werden noch vom Straf-Rechtsschutz erfasst. Das Gleiche gilt auch für Mitarbeiter von Fremdfirmen, die im Auftrag des versicherten Unternehmens tätig sind.
Neben den direkt aus dem Strafverfahren resultierenden Kosten trägt die GSM Straf-Rechtsschutzversicherung weitere Nebenkosten. Dazu gehören zum Beispiel Reisekosten für Anwälte und Gutachter, Kautionen zur Vermeidung einer Haftstrafe, Übersetzerkosten, Gutachter- und Nebenklägerkosten.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind laut Aussagen der Gesellschaft für Straf- und Manager-Rechtsschutz mbH unter anderem die Rückzahlungspflichten bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. Versichert sind dagegen grundsätzlich alle Straftatbestände, Vorsatzdelikte, Verkehrsdelikte ohne Selbstbeteiligung, Tätigkeiten bei Durchsuchungen sowie Zeugenbeistandschaften. Weiterhin werden auch Kosten für Tätigkeiten erstattet, die im Zusammenhang mit Bestreuerungs-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren entstehen. Die Kostenübernahme erfolgt laut Aussagen der GSM grundsätzlich auf der Basis von Stundensätzen oder von Honorarvereinbarungen.
Der Versicherungsschutz im Rahmen des GSM-Straf-Rechtsschutzes gilt weltweit. Wünscht ein Unternehmen hierzu eine andere Regelung, dann kann dies mit der GSM vereinbart werden. Die Gesamtversicherungssumme für alle im Kalenderjahr eingetretenen Fälle ist angeblich nicht begrenzt. Laut Aussagen der Gesellschaft für Straf- und Manager-Rechtsschutz mbH beträgt die Vertragslaufzeit für die Straf-Rechtsschutzversicherung grundsätzlich ein Jahr. Wenn der Versicherungsnehmer nicht kündigt, dann wird der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.
Publiziert von lounge78.net am 14. Dezember 2010 in der Rubrik Rechtsschutzversicherung
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