Kombikredit | Bauspar-Vorausdarlehen und neuer Bausparvertrag
Eine gute Immobilienfinanzierung zeichnet sich für die Erwerber dadurch aus, dass sie auf ihre jeweiligen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgestimmt ist. Insofern unterscheidet sich eine Baufinanzierung auch grundlegend von der Finanzierung eines Autos oder einer neuen Wohnungseinrichtung. Dass bei der Zusammenstellung der Immobilienfinanzierung auch darauf geachtet wird, dass die Zusammenstellung der Verträge dem Erwerber möglichst entgegenkommt, ist ein weiterer Punkt für eine gute Immobilienfinanzierung.
Insofern macht nicht selten der Begriff „Kombikredit“ die Runde. Denn ein beliebter Baustein für die Immobilienfinanzierung bildet nach wie vor der Bausparvertrag, nicht zuletzt auch deswegen, weil die staatlichen Zulagen der Riester-Rente nunmehr auch für den Erwerber einer eigengenutzten Immobilie verwandt werden können. In den seltensten Fällen sind Bausparverträge allerdings zu Beginn einer Immobilienfinanzierung zuteilungsreif. Oftmals raten die Banken den Erwerbern sogar dazu, einen neuen Bausparvertrag abzuschließen, um in den Genuss des günstigen Zinssatzes für das Bauspardarlehen zu kommen.
In einem solchen Fall wird dann von einem Kombikredit gesprochen, einer Kombination aus einem Bausparvertrag und einem Darlehen, auch Vorausdarlehen genannt. Dieses Vorausdarlehen wird in Höhe der gesamten Bausparsumme abgeschlossen und in der Zeit der Ansparphase des Bausparvertrages werden lediglich die Zinsen dafür fällig, die sich in der Regel an dem Zinssatz für das spätere Bauspardarlehen orientieren. Während der Ansparphase muss der Bausparer dann den Vertrag zuteilungsreif besparen. Dazu kann er die vermögenswirksamen Leistungen seines Arbeitgebers nutzen.
Nach Erreichen der Mindestbausparsumme wird das Guthaben zusammen mit dem Bauspardarlehen ausgezahlt und der Bausparer zahlt das Darlehen mit Zins- und Tilgungsleistungen ab. Auch hier können dann die VL des Arbeitgebers genutzt werden sowie eventuelle staatliche Zulagen wie die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage, die allerdings beide abhängig sind vom zu versteuernden Einkommen und somit keinesfalls als sichere Tilgungsleistung anzusehen sind.
Der Vorteil eines Kombikredits liegt einerseits im günstigen Zins sowohl für das Voraus- wie auch das spätere Bauspardarlehen begründet. Und andererseits ist der Kombikredit mitunter schneller getilgt als ein herkömmlicher Immobilienkredit.
Publiziert von lounge78.net am 14. Dezember 2010 in der Rubrik Immobilien- / Baufinanzierung
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