Ratenkredite | feste Raten zur Tilgung zwingen zu kontinuierlicher Entschuldung

Ratenkredite werden dem Interessenten üblicherweise zur freien Verfügung bereitgestellt, es sei denn es handelt sich um speziell gekennzeichnete Ratenkredite wie z.B. Autokredite. Gegenüber anderen Darlehen ist für den Ratenkredit typisch – der Name lässt es vermuten – dass er mit festen Raten getilgt wird. Anders als z.B. der Dispokredit oder der Kreditrahmen vieler Kreditkarten, der nach Gutdünken zurückgeführt wird (mitunter gibt es jedoch bestimmte Mindesttilgungssummen von z.B. 50 EUR im Monat).

Die anfallenden Zinsen für Ratenkredite sind bei vielen Banken und Kreditgebern von der jeweiligen Bonität des Antragstellers abhängig. Eine ganz wichtige Voraussetzung ist dann eine positive Schufa Auskunft. Zur Kreditanfrage werden außerdem noch einige wichtige Unterlagen benötigt. Es werden dazu meist zwei Gehaltsabrechnungen, zwei aktuelle Kontoauszüge sowie eine Kopie des Personalausweises verlangt.

Allerdings können viele Angebote für Ratenkredite nicht gewährt werden, wenn der Interessent beispielweise eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Es muss sich hierbei immer um ein Angestelltenverhältnis handeln. Bei Arbeitsverhältnissen auf Probe kann eine Kreditanfrage meist auch nicht positiv beantwortet werden.

Die Höhe der zu beantragenden Ratenkredite liegt typischerweise in einem Rahmen von 2.500,- Euro bis zu 100.000,- Euro. Meist werden entsprechende Kredite ab einem effektiven Jahreszins von 4,9 Prozent dem Kunden angeboten. Die Laufzeit richtet sich nach der gewünschten Kredithöhe und der individuellen Notwendigkeiten und ggf. Verhandlungsspielräumen. Sie beträgt meist 36 Monate bis 84 Monate.

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Publiziert von lounge78.net am 25. Juni 2009 in der Rubrik Aktuell im Blickpunkt, Finanzierung

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