Tagesmutter Haftpflicht

Wer die Betreuung fremder Kinder in seinen privaten Räumen übernehmen möchte, sollte sich im Vorfeld einige Gedanken um die Absicherung von möglichen Unfällen durch eine entsprechende Versicherung machen. Für Tagesmütter stellt sich vor allem die Frage nach der “Tagesmutter Haftpflicht”. Mit einer geeigneten Haftpflichtversicherung ist im Schadensfall eine schnelle Regulierung möglich. Doch welche Risiken können versichert werden? Und wo findet man als Tagesmutter eine solche Haftpflicht Versicherung?

Schnell geht einmal etwas kaputt, wenn die lieben Kleinen toben und spielen. Gerne auch einmal Dinge, die nicht im Besitz der Tagesmutter sind. Um hier finanziellen Kosten aus dem Weg zu gehen, ist eine Haftpflicht-Versicherung für die Tagesmutter hilfreich.

Zuerst kann man einmal überprüfen, ob man die private Haftpflichtversicherung um den Punkt “Tagesmutter Haftpflicht” ergänzen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine separate, speziell geeignete Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Haftpflicht zahlt in jedem Falle aber nur, wenn die Tagesmutter ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Ist sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, ist sie meist nicht in der Haftungspflicht (siehe auch “deliktunfähige Kinder”).

Für Tagesmütter, die beim Jugendamt gemeldet sind, besteht die Möglichkeit einer Sammelhaftpflichtversicherung. Anders als bei der “normalen” Tagesmutter Haftpflicht Versicherung können sich hier mehrere Tagesmütter zusammenschließen und gemeinsam eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das spart Geld und man pflegt gleichzeitig den Kontakt zu anderen Tagesmüttern. Nicht alle Jugendämter vermitteln solch eine Sammelhaftpflichtversicherung. deshalb sollte man sich im Vorfeld an das Jugendamt wenden und das Vorhaben besprechen.

Publiziert von lounge78.net am 14. Dezember 2010 in der Rubrik Haftpflicht

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